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   LSG Niedersachsen-Bremen, 09.02.2017 - L 8 SO 238/14   

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LSG Niedersachsen-Bremen, 09.02.2017 - L 8 SO 238/14 (https://dejure.org/2017,97992)
LSG Niedersachsen-Bremen, Entscheidung vom 09.02.2017 - L 8 SO 238/14 (https://dejure.org/2017,97992)
LSG Niedersachsen-Bremen, Entscheidung vom 09. Februar 2017 - L 8 SO 238/14 (https://dejure.org/2017,97992)
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  • BSG, 11.05.2011 - B 5 R 54/10 R

    Gesetzliche Rentenversicherung - Leistungen zur Teilhabe - Teilleistung -

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 09.02.2017 - L 8 SO 238/14
    Bereits dem Wortlaut der Vorschrift ist zu entnehmen, dass es sich bei dem Persönlichen Budget nicht um eine eigenständige zusätzliche Leistung handelt, sondern Voraussetzung einer Bewilligung ein bestehender Leistungsanspruch ist (BSG, Urteile vom 11. Mai 2011 - B 5 R 54/10 R - Juris Rn. 17; und 30. November 2010 - B 11 AL 7/10 R - Juris Rn. 16; Senatsurteil vom 27. Juni 2016 - L 8 SO 173/15 -).
  • BSG, 31.01.2012 - B 2 U 1/11 R

    Gesetzliche Unfallversicherung - Persönliches Budget - Betreuungsassistenz -

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 09.02.2017 - L 8 SO 238/14
    Voraussetzung für die Gewährung eines Persönlichen Budgets ist nach § 59 SGB XII, § 21a SGB IX und § 4 Budgetverordnung vom 27. Mai 2004 (BGBl. I S. 1055 (BudgetV)) nach Durchführung eines Bedarfsfeststellungsverfahrens (§ 3 BudgetV) der Abschluss einer Zielvereinbarung (vgl. BSG, Urteile 8. März 2016 - B 1 KR 19/15 R - Juris Rn. 24 und 31. Januar 2012 - B 2 U 1/11 R - Juris Rn. 36), die zwischen der antragstellenden Person und dem Beauftragten abgeschlossen wird und mindestens Regelungen über die Ausrichtung der individuellen Förder- und Leistungsziele, die Erforderlichkeit eines Nachweises für die Deckung des festgestellten individuellen Bedarfs sowie die Qualitätssicherung enthält.
  • BSG, 08.03.2016 - B 1 KR 19/15 R

    Krankenversicherung - Leistungen zur medizinischen Rehabilitation - Anspruch auf

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 09.02.2017 - L 8 SO 238/14
    Voraussetzung für die Gewährung eines Persönlichen Budgets ist nach § 59 SGB XII, § 21a SGB IX und § 4 Budgetverordnung vom 27. Mai 2004 (BGBl. I S. 1055 (BudgetV)) nach Durchführung eines Bedarfsfeststellungsverfahrens (§ 3 BudgetV) der Abschluss einer Zielvereinbarung (vgl. BSG, Urteile 8. März 2016 - B 1 KR 19/15 R - Juris Rn. 24 und 31. Januar 2012 - B 2 U 1/11 R - Juris Rn. 36), die zwischen der antragstellenden Person und dem Beauftragten abgeschlossen wird und mindestens Regelungen über die Ausrichtung der individuellen Förder- und Leistungsziele, die Erforderlichkeit eines Nachweises für die Deckung des festgestellten individuellen Bedarfs sowie die Qualitätssicherung enthält.
  • LSG Nordrhein-Westfalen, 07.11.2016 - L 20 SO 482/14

    Anspruch auf Eingliederungshilfe nach dem SGB XII in Form von Hilfen zu einer

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 09.02.2017 - L 8 SO 238/14
    Auch die Vorschriften der Art. 7 Abs. 2 und 14 Abs. 1 lit. a) UN-BRK gewähren keinen unmittelbaren Anspruch auf die vom Kläger begehrten Leistungen, sondern gewährleisten ein Diskriminierungsverbot und Gleichbehandlungsgebot, die bereits grundrechtlich durch Art. 3 Abs. 1 und Abs. 3 Satz 2 GG gewährleistet sind (vgl. ausführlich LSG für Nordrhein-Westfalen, Urteil vom 7. November 2016 - L 20 SO 482/14 - Juris Rn 69 ff m.w.N.).
  • BSG, 30.11.2011 - B 11 AL 7/10 R

    Besondere Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben - anerkannte Werkstatt -

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 09.02.2017 - L 8 SO 238/14
    Bereits dem Wortlaut der Vorschrift ist zu entnehmen, dass es sich bei dem Persönlichen Budget nicht um eine eigenständige zusätzliche Leistung handelt, sondern Voraussetzung einer Bewilligung ein bestehender Leistungsanspruch ist (BSG, Urteile vom 11. Mai 2011 - B 5 R 54/10 R - Juris Rn. 17; und 30. November 2010 - B 11 AL 7/10 R - Juris Rn. 16; Senatsurteil vom 27. Juni 2016 - L 8 SO 173/15 -).
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 10.04.2014 - L 8 SO 506/13

    Anspruch auf Sozialhilfe; Gewährung von Leistungen der Eingliederungshilfe als

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 09.02.2017 - L 8 SO 238/14
    Diese Zielvereinbarung kann nicht durch eine gerichtliche Entscheidung ersetzt werden, denn es handelt sich dabei um einen von den Beteiligten zu schließenden öffentlich-rechtlichen Vertrag (vgl. Senatsbeschluss vom 10. April 2014 - L 8 SO 506/13 B ER - Juris Rn. 20; LSG Sachsen-Anhalt, Beschluss vom 6. August 2015 - L 8 SO 24/15 B ER - Juris Rn. 27; LSG Baden-Württemberg, Urteil vom 20. Februar 2013 - L 5 R 3442/11 - Juris Rn. 58; Wehrhahn in: jurisPK-SGB XII, 2. Aufl. 2014, § 57 SGB XII Rn. 27 ff; Scheider in Schellhorn/Hohm/Scheider, SGB XII, 19. Auflage 2015, § 57 Rn. 17; Wahrendorf in: Grube/Wahrendorf, SGB XII, 5. Aufl. 2014, § 57 Rn. 15).
  • SG Mannheim, 02.08.2016 - S 9 SO 3871/15

    Sozialhilfe - Eingliederungshilfe - Persönliches Budget - fehlende

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 09.02.2017 - L 8 SO 238/14
    Die gegenteilige Auffassung (vgl. SG Mannheim, Urteil vom 2. August 2016 - S 9 SO 3871/15 - Juris Rn. 27) vermag nicht zu überzeugen, denn danach wären entweder dem Hilfebedürftigen Zahlungen aus dem Persönlichen Budget ohne Zweckbindung zu leisten oder das Gericht hätte eine Zielvereinbarung zu formulieren.
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 25.02.2016 - L 8 SO 52/14

    Versagung von Leistungen wegen fehlender Mitwirkung - Verweigerung von Angaben

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 09.02.2017 - L 8 SO 238/14
    Diese Regelung vermag jedoch ebenso wie Art. 19 (Unabhängige Lebensführung und Einbeziehung in die Gesellschaft) und Art. 20 (Persönliche Mobilität) einen individuellen Anspruch des Behinderten auf die Gewährung von Geldleistungen nicht zu begründen, sondern ist als Auftrag an den Bundesgesetzgeber zu sehen, entsprechende Rahmenbedingungen zu schaffen (vgl. zu Art. 24 BRK: OVG Lüneburg, Beschluss vom 16. September 2010 - 2 ME 278/10 - Senatsbeschluss vom 25. Februar 2016 - L 8 SO 52/14 - Juris).
  • OVG Niedersachsen, 16.09.2010 - 2 ME 278/10

    Verlangen der Zuweisung eines behinderten Schülers mit einem festgestellten

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 09.02.2017 - L 8 SO 238/14
    Diese Regelung vermag jedoch ebenso wie Art. 19 (Unabhängige Lebensführung und Einbeziehung in die Gesellschaft) und Art. 20 (Persönliche Mobilität) einen individuellen Anspruch des Behinderten auf die Gewährung von Geldleistungen nicht zu begründen, sondern ist als Auftrag an den Bundesgesetzgeber zu sehen, entsprechende Rahmenbedingungen zu schaffen (vgl. zu Art. 24 BRK: OVG Lüneburg, Beschluss vom 16. September 2010 - 2 ME 278/10 - Senatsbeschluss vom 25. Februar 2016 - L 8 SO 52/14 - Juris).
  • LSG Sachsen-Anhalt, 06.08.2015 - L 8 SO 24/15

    Sozialgerichtliches Verfahren - einstweiliger Rechtsschutz - Regelungsanordnung -

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 09.02.2017 - L 8 SO 238/14
    Diese Zielvereinbarung kann nicht durch eine gerichtliche Entscheidung ersetzt werden, denn es handelt sich dabei um einen von den Beteiligten zu schließenden öffentlich-rechtlichen Vertrag (vgl. Senatsbeschluss vom 10. April 2014 - L 8 SO 506/13 B ER - Juris Rn. 20; LSG Sachsen-Anhalt, Beschluss vom 6. August 2015 - L 8 SO 24/15 B ER - Juris Rn. 27; LSG Baden-Württemberg, Urteil vom 20. Februar 2013 - L 5 R 3442/11 - Juris Rn. 58; Wehrhahn in: jurisPK-SGB XII, 2. Aufl. 2014, § 57 SGB XII Rn. 27 ff; Scheider in Schellhorn/Hohm/Scheider, SGB XII, 19. Auflage 2015, § 57 Rn. 17; Wahrendorf in: Grube/Wahrendorf, SGB XII, 5. Aufl. 2014, § 57 Rn. 15).
  • LSG Baden-Württemberg, 20.02.2013 - L 5 R 3442/11
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 27.06.2016 - L 8 SO 173/15
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